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Das für Inneres zuständige Ministerium kommt mit der oder dem Polizeibeauftragten sowie Vertretern der polizeilichen Landesoberbehörden wie auch der Kreispolizeibehörden einmal jährlich zu einem Erfahrungsaustausch zusammen, um eine Gesamtbetrachtung der Vorgänge der oder des Polizeibeauftragten wie auch des Beschwerdemanagements der Polizei im Sinne der Qualitätssicherung und -entwicklung vorzunehmen. Als Grundlage dienen die jeweiligen jährlichen Berichte der oder des Polizeibeauftragten und des Beschwerdemanagements.
Die oder der Polizeibeauftragte soll mit dem Petitionsausschuss einmal jährlich zu einem Erfahrungsaustausch zusammenkommen, um eine Gesamtbetrachtung der Vorgänge der oder des Polizeibeauftragten wie auch der die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen betreffenden Vorgänge des Petitionsausschusses vorzunehmen. Als Grundlage dienen die jeweiligen jährlichen Berichte der oder des Polizeibeauftragten und des Petitionsausschusses.
Die Kommission, die Prüfbehörden und gegebenenfalls die Koordinierungsstelle treffen regelmäßig, in der Regel mindestens jedoch – sofern nicht anders vereinbart…
Die oder der Polizeibeauftragte hat die Aufgabe, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Gesellschaft und Polizei zu stärken. Sie oder er unterstützt die…
Die oder der Polizeibeauftragte hat auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinzuwirken. Hierzu kann sie oder er Empfehlungen aussprechen und der…
Zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sollte einmal jährlich ein Meinungsaustausch erfolgen. Der Meinungsaustausch sollten unter…
Der Landtag und der für innere Angelegenheiten zuständige Ausschuss können jederzeit die Anwesenheit der oder des Polizeibeauftragten verlangen und sie oder ihn…
Die Kommission und die Prüfbehörde treffen regelmäßig — mindestens einmal im Jahr, sofern nicht anders vereinbart — zusammen, um die Prüfstrategie, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.