Gesetze
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Jede Person hat das Recht, sich schriftlich, mündlich oder elektronisch unmittelbar an die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten zu wenden.
Die Polizeibeschäftigten des Landes können sich mit einer Eingabe bei berechtigten Interessen ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung der oder des Polizeibeauftragten darf sie oder er weder dienstlich gemaßregelt werden noch sonstige Nachteile erleiden.
Jeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung des…
Beschäftigte der Polizeibehörden des Bundes können mit einer Eingabe an die oder den Polizeibeauftragten des Bundes mögliche strukturelle Mängel und…
Jeder hat das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht…
das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen, sowie
Die oder der Polizeibeauftragte kann die beteiligten Polizeibeschäftigten sowie die Leitung der betroffenen Polizeibehörde oder Einrichtung zur Stellungnahme…
An die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten können sich Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen mit allen Anliegen unmittelbar oder durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.