§ 14 Abs. 1 PolBeaufG NRWGesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen
Die oder der Polizeibeauftragte hat den Dienstsitz beim Landtag.
§ 13 Abs. 2 PolBeauftrGLeitende Beamtin oder Leitender Beamter, Beschäftigte, Vertretung
Weitere Beschäftigte werden der oder dem Polizeibeauftragten des Bundes für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben beigegeben. Die Beamten bei der oder dem…
§ 8 Abs. 4 OpfBGGesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag
Die ihr oder ihm für die Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung zu stellende notwendige Personal- und Sachausstattung ist im Einzelplan des Deutschen Bundestages…
§ 10 Abs. 1 PolBeauftrGRechtstellung und Amtszeit der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
Die oder der Polizeibeauftragte des Bundes steht nach Maßgabe dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Sie oder er nimmt ihre oder seine…
§ 16 Abs. 3 WBeauftrGGesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Die dem Wehrbeauftragten für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stellende notwendige Personal- und Sachausstattung ist im Einzelplan des Bundestages…