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Vollzugshilfeersuchen sind schriftlich zu stellen; sie haben den Grund und die Rechtsgrundlage der Maßnahme anzugeben.
In Eilfällen kann das Ersuchen formlos gestellt werden. Es ist jedoch auf Verlangen unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
Die ersuchende Behörde ist von der Ausführung des Ersuchens zu verständigen.
1In Eilfällen kann das Ersuchen formlos gestellt werden. 2Es ist jedoch auf Verlangen unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
1In Eilfällen kann das Ersuchen formlos gestellt werden. 2Es ist jedoch auf Verlangen unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
1In Eilfällen kann das Ersuchen formlos gestellt werden. 2Es ist jedoch auf Verlangen unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.
Die Vollzugsbehörden kommunizieren mit den betroffenen Personen in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form und verwenden hierbei eine klare und…
Ersuchen sind in deutscher Sprache an Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu richten; soweit erforderlich, ist eine Übersetzung beizufügen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.