Vereinbarung über kirchlichen Dienst an Polizeibeamten (Polizeiseelsorge) im Saarland Vom 25. Oktober 1978
Der Unterricht wird in der Regel klassenweise erteilt, kann aber auch nach Vereinbarung zwischen den Vertretern der Kirchen und den zuständigen Dienststellenleitern in größerem Rahmen stattfinden. Abschnitt IV
§ 9 PolSeelsVbg SL
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