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Der von den Kirchen übernommene Unterricht wird auf Grund des vom Minister des Innern[2] erteilten Lehrauftrages nach Maßgabe des Lehrplans der Kirchen erteilt, der der Genehmigung des Landes bedarf. Den Unterrichtenden wird Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl und der Reihenfolge der Themen eingeräumt.