PolZusArbVwAbk SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 PolZusArbVwAbk SLVerwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Polizeikräfte von Rheinland-Pfalz und dem Saarland Vom 22. November/18. Dezember 1973 § 4§ 6 Die zur Verfügung gestellten Polizeikräfte werden dem für den Einsatzort zuständigen Einsatzleiter unterstellt. § 4§ 6