Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Polizeikräfte von Rheinland-Pfalz und dem Saarland Vom 22. November/18. Dezember 1973
Die Einheiten der Bereitschaftspolizei werden unmittelbar bei dem jeweiligen Ministerium des Innern[2] über den Minister oder seinen Ständigen Vertreter [6] angefordert.
§ 4 PolZusArbVwAbk SL
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