§ 17 HwirtPrV SL 2021Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021*
Bei der Umschulungsprüfung (§ 60 des Berufsbildungsgesetzes) ist der Prüfling auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige…
§ 18 PVO UTW NRWVerordnung über die Prüfung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in den umwelttechnischen Berufen, den Ausbildungsberufen Wasserbauer und Wasserbauerin und Fachkraft für Wasserwirtschaft
Bei der Umschulungsprüfung nach §§ 58, 59 des Berufsbildungsgesetzes ist der Prüfling auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch das…
§ 62 Abs. 4 BBiGBerufsbildungsgesetz
Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung…
§ 18 Abs. 1 NRW-33940Verordnung zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Krankenkassenfachwirtin, zum Krankenkassenfachwirt, Geprüfte Berufsspezialistin, Geprüfter Berufsspezialist in der gesetzlichen Krankenversicherung im Land Nordrhein-Westfalen (Fortbildungsprüfungsverordnung Krankenkassenwirtin, Krankenkassenfachwirt –FPVO-KKFW)
Die Prüflinge sind auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn sie eine andere vergleichbare…
§ 42n Abs. 4 HwOGesetz zur Ordnung des Handwerks
Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die Handwerkskammer zu befreien, wenn er eine andere vergleichbare Prüfung vor…