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Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: Kriterien | Punkte Punkte eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = sehr gut | 100 bis 87,5 eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = gut | unter 87,5 bis 75 eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung = befriedigend | unter 75 bis 62,5 eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht = ausreichend | unter 62,5 bis 50 eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind = mangelhaft | unter 50 bis 25 eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind = ungenügend | unter 25 bis 0 Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.
Für erhebliche Mängel bei der Gliederung der Arbeit, im Ausdruck sowie bei der äußeren Form und der Rechtschreibung können bis zu 8 Punkte von den für die fachliche Leistung vergebenen Punkten abgezogen werden.
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = 100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut eine…
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: sehr gut (1) = 14 oder 15 Punkte - eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung gut (2) =…
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: sehr gut (1) = 14 oder 15 Punkte - eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung gut (2) =…
Für erhebliche Mängel bei der Gliederung der Arbeit, im Ausdruck sowie bei der äußeren Form und der Rechtschreibung können bis zu acht Punkten von den für die…
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = 100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.