§ 9 Abs. 1 PostLVVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 Abs. 1 AZVOVerordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO) Vom 14. Januar 2015*
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 5 EAZVVerordnung zur Regelung der Arbeitszeit der den Gesellschaften des Deutsche Bahn Konzerns zugewiesenen Beamtinnen und Beamten des Bundeseisenbahnvermögens
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 PostbankSZVVerordnung über die Gewährung einer monatlichen Sonderzahlung an die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
§ 7 Abs. 1 FSAVVerordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist.