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Anlage 2 PostLV — (zu § 8 Absatz 1 und 3) Zuordnung der bei der Deutschen Bundespost eingerichteten Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes zu den Laufbahnen nach § 2 dieser Verordnung sowie zu den Laufbahnen nach § 6 der Bundeslaufbahnverordnung | Junoda