§ 39 Abs. 3 PostPersRGUmwandlung und Auflösung
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats des Postnachfolgeunternehmens sind der Bundesrepublik Deutschland als Gesamtschuldner zum Ersatz des Schadens…
§ 63 PostGPostgesetz
Für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung entstehen, haftet der Anbieter nach den Vorschriften über die…
§ 14 Abs. 3 PostPersRGGrundsätze
Unbeschadet des Absatzes 1 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die Gewährshaftung für Vertragsverlängerungen durch die Postnachfolgeunternehmen bleiben…
§ 26j Abs. 1 BAPostGGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Soweit die Bundesrepublik Deutschland von Mitgliedern oder Versicherten, für die die Postnachfolgeunternehmen zur Ausübung der Dienstherrnbefugnisse ermächtigt…
§ 20 Abs. 2 PostPersRGRechtsaufsicht
Werden durch ein Handeln oder Unterlassen des Postnachfolgeunternehmens dienstrechtliche Bestimmungen verletzt, soll das Bundesministerium der Finanzen zunächst…