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Preise auf Grund von Selbstkosten können ermittelt werden
durch Vorkalkulationen als Selbstkostenfestpreise oder Selbstkostenrichtpreise,
durch Nachkalkulationen als Selbstkostenerstattungspreise,
durch Vorkalkulationen der Kosten einzelner und durch Nachkalkulationen der Kosten der übrigen Kalkulationsbereiche.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.