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Zu jeder Preiskalkulation sind anzugeben
die genaue Bezeichnung des Kalkulationsgegenstands (Auftrag-, Stücklisten- und Zeichnungsnummer, Zeichnungsänderungsvermerk, Bau- oder Musternummer und dgl.),
das Lieferwerk und die Fertigungsabteilung,
die Bezugsmenge, auf die die Zahlenangaben der Kalkulation abgestellt sind (Stück, kg, m und dgl.),
der Tag des Abschlusses der Kalkulation,
die Liefermenge, für die insgesamt die Kalkulation maßgebend sein soll,
die Lieferbedingungen, soweit sie die Höhe des Selbstkostenpreises beeinflussen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.