PrfgZFortbAUTV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 PrfgZFortbAUTVInkrafttretenVerordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse § 2Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2Schlussformel