PrfgZFortbAUTV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlussformel PrfgZFortbAUTVVerordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse § 3Anlage Der Bundesrat hat zugestimmt. § 3Anlage