§ 5 ProdGewStatG
Die Erhebungen erfassen jährlich
bei höchstens 35 000 Unternehmen des Baugewerbes
die tätigen Personen,
die Lohn- und Gehaltssummen,
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,
die Investitionen,
den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;
bei höchstens 12 000 Unternehmen des Baugewerbes bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6 000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst.
die tätigen Personen,
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,
die selbst erstellten Anlagen,
die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres,
den Material- und Wareneingang,
die Kosten nach Kostenarten,
die Umsatzsteuer,
die Subventionen;