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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
Betriebliche und technische Kommunikation,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
Kontrollieren von textilen Fertigungsprozessen und Prüfen von Kenndaten,
Branchenspezifische Fertigungstechniken,
Steuerungs- und Regelungstechnik,
Einrichten, Bedienen und Überwachen von Produktionsmaschinen und -anlagen,
Steuern des Materialflusses,
Rüsten von Produktionsmaschinen und -anlagen,
Instandhaltung,
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Regeln von Produktionsprozessen,
Instandhaltung,
Produktionstechnisches Umsetzen.
Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.