§ 4 Text/ProdVeredlAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
Betriebliche und technische Kommunikation,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
Kontrollieren von textilen Veredlungsprozessen und Prüfen von Kenndaten,
Einsatz von Wasser und Energie,
Steuerungs- und Regelungstechnik,
Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen,
Steuern des Materialflusses,
Sicherstellen von Prozessabläufen,
Produktionsökologie,
Instandhaltung,
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.