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Das Promotionszentrum berichtet der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde jährlich über die Erfahrungen bei der Ausübung des Promotionsrechts, insbesondere über das Ausscheiden und die Aufnahme von Professorinnen und Professoren sowie über den Beginn und den Abschluss von Promotionsverfahren.
Die erstmalige Verleihung des Promotionsrechts wird nach vier Jahren evaluiert. Gegenstand der Evaluierung sind insbesondere Wirksamkeit und Erfolg der Rahmenbedingung und deren hochschulinterne Ausgestaltung. Es sollen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Promotionsrechts gegeben werden. Mit der Evaluierung hat die Hochschule ein externes unabhängiges Gremium zu beauftragen, dem mindestens zwei Universitätsprofessorinnen oder -professoren angehören. Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Befristung hat das Promotionszentrum der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde den Evaluationsbericht vorzulegen.