§ 124 Abs. 1 Nr. 5 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
die Verwendung derivativer Finanzinstrumente ist nur zulässig, sofern diese zur Verringerung von Risiken oder zur Erleichterung einer effizienten…
§ 33 Abs. 2 PrüfVVerordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen
Bei Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten ist darzulegen, ob die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorlagen.…
§ 8 Abs. 2 SächsSpkVOSächsische Sparkassenverordnung
Geschäfte in Derivaten sind zulässig, wenn sie der Risiko-, Liquidität- oder Rentabilitätssteuerung dienen; Absatz 1 findet entsprechende Anwendung.…
§ 4b Abs. 2 PfandBGPfandbriefgesetz
Ein Derivat dient in der Regel einer Absicherung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die bilanzielle Abbildung einer…
Art. 11 Abs. 1 Buchst. a 32019L2162RICHTLINIE (EU) 2019/2162 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Derivatekontrakte werden ausschließlich zu Zwecken der Risikoabsicherung in den Deckungspool aufgenommen, ihr Volumen wird im Falle einer Verringerung des…