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Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen nur dann erworben werden, wenn eine angemessene Risikoprüfung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Ratings, den Erwerb rechtfertigt.
Geschäfte in Derivaten sind zulässig, wenn sie der Risiko-, Liquidität- oder Rentabilitätssteuerung dienen; Absatz 1 findet entsprechende Anwendung. Handelsbuchinstitute dürfen darüber hinaus Handelsgeschäfte durchführen. Die erstmalige Aufnahme der Geschäfte im Sinne des Satzes 2 ist der Sparkassenaufsichtsbehörde über den Ostdeutschen Sparkassenverband unter Darlegung des Risiko-Controlling- und Managementsystems vorher anzuzeigen. Leerverkäufe sind nicht zulässig. Geschäfte in Derivaten dürfen nur über eine Terminbörse oder mit Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und anderen inländischen Kreditinstituten abgeschlossen werden. Außerbörsliche Geschäfte sollen auf der Grundlage von Rahmenverträgen, die von Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft empfohlen sind, durchgeführt werden. Derivate in Form von Termingeschäften in Waren oder Edelmetallen sind unzulässig.
Der gegenseitige oder mehrseitige Erwerb von Schuldverschreibungen, Genussrechten oder nachrangigen Verbindlichkeiten darf unter Sparkassen nicht erfolgen.
Werden derivative Sicherungsgeschäfte vorgenommen, so ist vom Prüfer zu erläutern und zu beurteilen, ob die Geschäfte ausschließlich der Begrenzung von Risiken…
Die Mitgliedstaaten dürfen weder Vorbedingungen an die Höhe der zu erwerbenden Beteiligung knüpfen noch ihren zuständigen Behörden gestatten, bei der Prüfung…
Geschäfte im Dienste des Erwerbs und der Veräußerung langfristig angelegter Beteiligungen sowie Geschäfte, die nicht zu dem Zweck geschlossen werden, bestehende…
Der gegenseitige oder mehrseitige Erwerb von Schuldverschreibungen, Genussrechten oder nachrangigen Verbindlichkeiten darf unter Sparkassen nicht erfolgen. IV.…
Die Sparkassen dürfen alle banküblichen Geschäfte betreiben, soweit das Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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