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Zum Eheeintrag wird hingewiesen
auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten,
auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, wenn sie nicht Deutsche sind und ihre ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist,
auf die Bestimmung eines Ehenamens,
auf das Sachrecht, dem die Namensführung der Ehegatten unterliegt.
Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über Auf die Wiederverheiratung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft wird hingewiesen.
Tag und Ort der Eheschließung,
bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, auf deren Eheschließung,
Ort und Tag der Eheschließung.
die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung und die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe sowie die Erteilung einer Bescheinigung hierüber,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.