Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Anzeige sind verpflichtet Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.
jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Ist der Sterbefall im Inland eingetreten, kann die Anzeige auch von jeder Person erstattet werden, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus…
Für die schriftliche Anzeige eines Sterbefalls nach § 30 Abs. 3 PStG ist die Polizeidienststelle zuständig, die die amtlichen Ermittlungen führt.
eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
Zuständig zur Anzeige eines Sterbefalles nach § 30 Abs. 3 Personenstandsgesetz ist die Behörde, die die amtliche Ermittlung führt.
das Standesamt, bei dem der Sterbefall beurkundet worden ist, und die Nummer des Sterberegisters.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.