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Die Aufsicht über die Standesämter führen
als untere Aufsichtsbehörden
in kreisangehörigen Gemeinden die Kreise als untere staatliche Verwaltungsbehörden, im Übrigen die kreisfreien Städte;
als obere Aufsichtsbehörden die Bezirksregierungen;
als oberste Aufsichtsbehörde das Innenministerium.
Die oberste Aufsicht wird von der obersten Wasserbehörde geführt.
Obere Aufsichtsbehörde ist für kreisangehörige Gemeinden die Bezirksregierung, für kreisfreie Städte das für Kommunales zuständige Ministerium.
für die Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen der Gemeinden und Gemeindeverbände die Aufsichtsbehörde,
Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit kraft Bundesrechts wahr. Die Aufsicht führt die Bezirksregierung Münster. Oberste…
bei allen anderen Fällen die Aufsichtsbehörde.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das jeweils zuständige Ministerium.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.