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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten gleichzeitig außer Kraft:
Die Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte vom 9. Oktober 1998 (GV. NRW. S. 650),
die Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte vom 9. Oktober 1998 (GV. NRW. S. 652),
die Prüfungsordnung zur Durchführung von Umschulungsprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte vom 28. Oktober 1999 (GV. NRW. S. 656) und
die Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für Ausbilder im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangstellter/ Sozialversicherungsfachangestellte vom 14. Dezember 1999(GV . NRW. 2000 S.28).
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Hans Peter Z i m p l Genehmigung Die Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO) wird hiermit gemäß § 47 Absatz 1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) genehmigt. Düsseldorf, den 29. Oktober 2010 V A 3-3551.34.5.1 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Udo D i e l Zum Textanfang
Entsprechend dem gestuften Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I vom 29. April 2005 (GV. NRW. S. 546) außer…
Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt gleichzeitig die Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des…
Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.
die Qualifikationsverordnung Fachhochschule vom 20. Juni 2002 (GV. NRW. S. 312);
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten für die Durchführung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.