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Diese Verordnung gilt für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte und für Ausbildereignungsprüfungen (Prüfungen) sowie für die Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern und Umschulungsträgern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung gilt für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Krankenkassenfachwirtin, zum Krankassenfachwirt, zur Geprüften Berufsspezialistin und zum…
Diese Verordnung gilt für Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und anderer der Aufsicht des Landes…
Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes durch die Behörden und Einrichtungen des Landes und für die Gemeinden und…
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Hans Peter Z i m p l Genehmigung Die Verordnung für die Durchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.