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Näheres zur Besetzung des Ausschusses und zum Verfahren, insbesondere zur Ladung, zum Verlauf des Verfahrens, zum Abschluss der Verhandlung und zu den Kosten regelt die Geschäftsordnung, die vom Ausschuss mit einfacher Mehrheit aller Mitglieder zu beschließen ist. Teil 4 Schlussbestimmungen
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht sie. In der Geschäftsordnung werden detaillierte Abstimmungsmodalitäten, insbesondere die…
Der Prüfungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung regelt die Sitzungs- und Abstimmungsmodalitäten.
Einzelheiten zur Organisation und zum Verfahren des Landesrechnungshofs werden in der Geschäftsordnung geregelt, die von allen Mitgliedern beschlossen wird. Sie…
Der Ausschuss beschließt eine Geschäftsordnung, in der die praktischen Modalitäten seiner Tätigkeit geregelt sind, darunter die Einberufung von Sitzungen und…
Der Betriebsausschuss setzt unbeschadet der Vorschrift des § 4 die allgemeinen Lieferbedingungen fest und erteilt die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden…
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung können in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Personalrat mit der Mehrheit seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.