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Soweit Krankenhäuser soziale Dienste nach § 5 Absatz 2 KHGG NRW oder Institutsambulanzen nach § 118 SGB V vorhalten, ist die nachsorgende Hilfe in enger Zusammenarbeit mit diesen durchzuführen und von den unteren Gesundheitsbehörden zu koordinieren. § 8 gilt entsprechend. Sprechstunden und Hausbesuche können nach Absprache mit dem Träger der Hilfe für die untere Gesundheitsbehörde von den Einrichtungen nach Satz 1 wahrgenommen werden.
In der nachsorgenden Hilfe sind, insbesondere nach Ablauf einer Aussetzung der Vollziehung, die Betroffenen erforderlichenfalls über die Folgen einer Unterbrechung der notwendigen ärztlichen Behandlung aufzuklären.
¹ Die behandelnde Ärztin und der behandelnde Arzt haben den SozialpsychiatrischenDienst der unteren Gesundheitsbehörde zu unterrichten, wenn die ärztlichen…
Sobald es der Gesundheitszustand der von der Zwangsmaßnahme betroffenen Person zulässt, ist ihr eine Nachbesprechung über die Behandlung, den Verlauf und die…
Nach Abschluss der Maßnahme ist der untergebrachten Person eine Nachbesprechung und eine Vereinbarung über geeignete Hilfen im Wiederholungsfall anzubieten. Auf…
Zur Unterstützung und Ergänzung der eigenen Maßnahmen arbeitet der Träger der Hilfen insbesondere - mit Betroffenen- und Angehörigenorganisationen, - mit…
Ziel der nachsorgenden Hilfe ist es, die Betroffenen nach einer Unterbringung oder einer sonstigen stationären psychiatrischen Behandlung durch individuelle,…
1Sobald es der Gesundheitszustand der untergebrachten Person zulässt, soll nach Beendigung einer Maßnahme nach den Absätzen 4 bis 7 eine Nachbesprechung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.