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Der beigeordnete psychosoziale Prozessbegleiter erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben aus der Staatskasse für eine psychosoziale Prozessbegleitung eine Vergütung Mit der Vergütung nach Satz 1 sind auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Ausübung der psychosozialen Prozessbegleitung entstandener Aufwendungen und Auslagen sowie Ansprüche auf Ersatz der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer abgegolten.
im Vorverfahren in Höhe von 520 Euro,
im gerichtlichen Verfahren im ersten Rechtszug in Höhe von 370 Euro,
nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von 210 Euro.
Die dem beruflichen Betreuer nach § 7 zu bewilligende Vergütung bestimmt sich nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungsstufen 1 und 2 der Anlage…
Die Höhe der Vergütung für besondere psychotherapeutische Leistungen nach § 43 Absatz 2 Nummer 1 richtet sich
die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters (§§ 5 bis 10).
die Vergütung der psychosozialen Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen
Auf den Umfang und die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs sowie auf die Festsetzung der Vergütungen und Vorschüsse einschließlich der Rechtsbehelfe sind § 8…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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