§ 1 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c PsychPbGAGV SLVerordnung nach dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 10. März 2017
Methoden zur Selbstreflexion, zum Beispiel kollegiale Beratung und Supervision,
§ 7 Abs. 3 Nr. 2 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
das eigene psychotherapeutische Handeln im Hinblick auf die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstregulation zu reflektieren und Therapieprozesse unter…
§ 5 Abs. 2 PsychThApprOPrüfungsordnungen
Für Module, die Bestandteil der hochschulischen Lehre nach Anlage 1 oder nach Anlage 2 sind, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung zusätzlich die Anwesenheit…
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c NRW-31723Ausführungsverordnung zum Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG-Ausführungsverordnung)
Methoden zur Selbstreflexion, zum Beispiel kollegiale Beratung und Supervision,
§ 9 Abs. 10 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Die Hochschule trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination und Durchführung des Studiums. Soweit sie die Durchführung der berufspraktischen Einsätze…