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Zu den nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren zu vermittelnden Inhalten gehören mindestens die folgenden Bereiche:
rechtliche Grundlagen:
Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens,
Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren,
besondere Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen,
Ablauf und Grundsätze des Ermittlungsverfahrens inklusive der Strafanzeige,
Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft,
rechtliche Grundlagen, Funktion und Tätigkeit der Strafverteidigung,
Rechtsbeistand und Nebenklage,
aussagepsychologische Begutachtung,
Ablauf und Grundsätze des Hauptverfahrens,
Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren,
Möglichkeiten der Entschädigung einschließlich Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Schadensersatz und Schmerzensgeld einschließlich der möglichen Kostenfolgen für Verletzte,
Täter-Opfer-Ausgleich und
Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, zum Beispiel des Familien- und Zivilrechts sowie des Gewaltschutzgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513),
Viktimologie:
Kinder und Jugendliche,
viktimologische Grundlagen, insbesondereaa) Theorien der Viktimisierung,bb) Bedürfnisse von Opfern,cc) Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern,dd) sekundäre Viktimisierung undee) Umgang mit Scham und Schuld,
Theorien der Viktimisierung,
Wissen über spezielle Opfergruppen, unter anderemaa) Kinder und Jugendliche,bb) Personen mit Behinderung,cc) Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung,dd) Betroffene von Sexualstraftaten,ee) Betroffene von Menschenhandel,ff) Betroffene von Gewalttaten, insbesondere solcher mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder Stalking, undgg) Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität,
Bedürfnisse von Opfern,
Personen mit Behinderung,
Grundlagen gendersensibler und interkultureller Kommunikation,
Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung,
Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern,
Betroffene von Sexualstraftaten,
sekundäre Viktimisierung und
Umgang mit Scham und Schuld,
Betroffene von Menschenhandel,
Betroffene von Gewalttaten, insbesondere solcher mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder Stalking, und
Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität,
Psychologie und Psychotraumatologie:
zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von Zeugen im Strafverfahren,
Aspekte der Aussagepsychologie,
Trauma und Traumabehandlung sowie
Stabilisierungstechniken,
Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung:
die Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens,
Ziele der psychosozialen Prozessbegleitung,
Methodenkompetenz, zum Beispiel adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation und Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht, und
Leistungen und Methoden, insbesondereaa) die Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens,bb) Methodenkompetenz, zum Beispiel adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation und Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht, undcc) Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit,
Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit,
Qualitätssicherung und Eigenvorsorge:
Formen der Dokumentation,
Möglichkeiten und Grenzen der Integration psychosozialer Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld,
Methoden zur Selbstreflexion, zum Beispiel kollegiale Beratung und Supervision,
interdisziplinärer Austausch,
Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe und
Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit, zum Beispiel Vermeidung von Überidentifikation und Burn-Out-Prävention.
Von den in Absatz 1 aufgeführten Inhalten kann in einem Weiterbildungskurs abgewichen werden, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren eine mehrjährige Tätigkeit als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter ausgeübt hat.