§ 9 Abs. 9 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Das Masterstudium umfasst berufspraktische Einsätze, für die insgesamt 25 ECTS Punkte zu vergeben sind, was einem Arbeitsaufwand von 750 Stunden entspricht. Sie…
§ 8 Nr. 2 PsychThApprOHochschulische Lehre
im Masterstudiengang den Erwerb der in der Anlage 2 festgelegten Inhalte einschließlich der berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der…
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 PsychThApprOBerufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie
einen oder mehrere der folgenden Wissensbereiche, den die Hochschule wählen kann:
Anlage 2 PsychThApprO(zu § 8 Nummer 2) Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 473 - 475)
§ 8 Abs. 2 HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Während der Praxiseinsätze sind insbesondere die in Anlage 3 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben.