Verordnung über Zuständigkeiten nach den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Vom 13. Mai 2002
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 PsychTherAusbZustV SL
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