Gesetz Nr. 1652 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Vom 20. August 2008
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]
Art. 2 PsychThBY/SLStVtrG SL
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