PsychThV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 PsychThVInkrafttretenVerordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie § 2Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2Schlussformel