§ 47 Abs. 2 Ärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragsärzte
Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.
§ 27 Abs. 5 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Personen, denen eine Approbation nach den Absätzen 1, 2 oder 3 erteilt worden ist, führen die ihrer jeweiligen Ausbildung entsprechende Berufsbezeichnung nach §…
§ 3 Abs. 6 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung, die nach § 4 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erteilt…
§ 28 Abs. 1 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Ausbildungsstätten, die nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung staatlich anerkannt sind, gelten weiterhin als…
Art. 11 § 50 Abs. 2 Nr. 3 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Anträge nach den Nummern 1 und 2 können nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des VersoG-Änderungsgesetzes gestellt werden. Die Entscheidung über die…