§ 11 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenAnerkennung von Berufsqualifikationen aus DrittstaatenZitatstelle…gleichgestellten Staates erworbene abgeschlossene Berufsqualifikation erfüllt die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 1, wennAnerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten
§ 12 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenAnerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten StaatenZitatstelle…gleichgestellten Staat erworbene abgeschlossene Berufsqualifikation erfüllt die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 1, wenn Zum Nachweis der Berufsqualifikation kann die antragstellende Person einen Europäischen…Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Mitgliedstaaten, anderen Vertragsstaaten oder gleichgestellten Staaten
§ 13 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenAllgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen BerufsqualifikationenZitatstelleWird die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 1 auf eine Berufsqualifikation gestützt, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes…Allgemeine Regelungen bei der Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen
§ 19 BhVOVerordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BhVO) Vom 11. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987Übergangs- und SchlussvorschriftenZitatstelleEin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut mit einer Approbation nach § 2 PsychThG kann Leistungen für diejenige Psychotherapieform bei Kindern und Jugendlichen erbringen, für…Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BhVO) Vom 11. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987
§ 20 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenRegelungen über Ausbildung, Prüfung und ApprobationZitatstelledas Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 einschließlich der von der antragstellenden Person vorzulegenden Nachweise und die von…Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation
§ 20 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenRegelungen über Ausbildung, Prüfung und ApprobationZitatstelledas Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 einschließlich der von der antragstellenden Person vorzulegenden Nachweise und die von der…Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation
§ 20 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenRegelungen über Ausbildung, Prüfung und ApprobationZitatstelle…auszugestaltende Rechtsverordnung soll auch Vorschriften über die für die Erteilung der Approbation nach § 2 Absatz 1 notwendigen Nachweise und über die Urkunden für die Approbation nach § 1 Absatz 1, die Erlaubnis…Regelungen über Ausbildung, Prüfung und Approbation
§ 22 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenZuständigkeit von BehördenZitatstelleDie Entscheidungen nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 oder § 12, nach § 3 oder nach § 4 trifft die zuständige Behörde des…Zuständigkeit von Behörden
§ 5 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenRücknahme, Widerruf und RuhenZitatstelledie Voraussetzung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 wegfällt oderRücknahme, Widerruf und Ruhen
§ 5 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenRücknahme, Widerruf und RuhenZitatstelledauerhaft die Voraussetzung nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 wegfällt.Rücknahme, Widerruf und Ruhen
§ 5 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenRücknahme, Widerruf und RuhenZitatstelleDie Approbation ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 1 nicht vorgelegen hat. Die Approbation kann zurückgenommen werden, wenn bei ihrer Erteilung…Rücknahme, Widerruf und Ruhen
§ 5 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des PsychotherapeutenRücknahme, Widerruf und RuhenZitatstelle…zurückgenommen werden, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 nicht vorgelegen hat. Im Übrigen bleiben die dem § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechenden…Rücknahme, Widerruf und Ruhen