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Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhebt in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
Mess- und Eichgesetz,
Mess- und Eichverordnung,
Gewerbeordnung,
Spielverordnung,
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz,
Beschussgesetz,
Beschussverordnung,
Waffengesetz,
Fertigpackungsverordnung und
Verordnung über Heizkostenabrechnung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.