Gesetze
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Der Kurator fördert die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks. Er repräsentiert die Stiftung nach außen und ist zentraler Ansprechpartner für Projektpartner, Bürger, Verbände und die Aufsichtsbehörde.
Er entlastet den Stiftungsratsvorsitzenden bei der Kommunikation und operativen Kontrolle des Stiftungsvorstandes.
Er vermittelt zwischen den Stiftungsratsmitgliedern bei unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der operativen Ziele oder konkreter Projekte und Maßnahmen der Stiftung.
Der Kurator ist gegenüber dem Stiftungsvorstand zur Umsetzung der Beschlüsse des Stiftungsrates weisungsbefugt. Er vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten der Mitglieder des Stiftungsvorstandes. Ihm steht in diesen Fällen das Letztentscheidungsrecht zu.
Der Kurator wird auf Vorschlag durch den Stiftungsrat von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ministerin oder dem zuständigen Minister für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.
Der Kurator ist abzuberufen, wenn er selbst darum ersucht, er seine Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
Der Kurator nimmt in der Regel an den Sitzungen des Stiftungsrates beratend teil. Er ist verpflichtet, den Stiftungsrat über alle wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten.
Der Kurator ist ehrenamtlich tätig und kann eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.