§ 12 Abs. 5 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Der Untersuchungsausschuss ist an den ihm erteilten Auftrag gebunden. 2Kommt der Untersuchungsausschuss bei seinen Untersuchungen zu der Überzeugung, dass eine…
§ 3 Abs. 3 UAusschG SNUntersuchungsausschußgesetz
Der Untersuchungsausschuß ist an den ihm erteilten Auftrag gebunden.
§ 3 Abs. 2 NRW-26511Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Der Untersuchungsausschuss ist an den ihm erteilten Auftrag gebunden und zu einer Ausdehnung nicht berechtigt.