Art. 16 Abs. 1 32011D0695BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION vom 13. Oktober 2011 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/695/EU)
Der Anhörungsbeauftragte erstellt anhand des Beschlussentwurfs, der dem Beratenden Ausschuss in der fraglichen Sache vorzulegen ist, nach Artikel 14 Absatz 1…
Art. 14 Abs. 1 32011D0695BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION vom 13. Oktober 2011 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/695/EU)
Der Anhörungsbeauftragte legt dem zuständigen Kommissionsmitglied einen Zwischenbericht über die Anhörung und über seine Schlussfolgerungen in der Frage vor, ob…
Art. 16 Abs. 1 32025D2024BESCHLUSS (EU) 2025/2024 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2025 über die Geschäftsordnung des in Artikel 145 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Gremiums
Personen oder Einrichtungen, auf die sich ein Antrag auf eine Empfehlung bezieht, haben das Recht zur Stellungnahme, es sei denn es liegen, wie in Artikel 145…
§ 69a Abs. 3 GKGGerichtskostengesetz
Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 17 Abs. 2 FlUUGGesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge
Begründete wesentliche Stellungnahmen sind in dem endgültigen Untersuchungsbericht zu berücksichtigen. Abweichende Stellungnahmen von bevollmächtigten…