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Der Anhörungsbeauftragte erstellt anhand des Beschlussentwurfs, der dem Beratenden Ausschuss in der fraglichen Sache vorzulegen ist, nach Artikel 14 Absatz 1 einen schriftlichen Abschlussbericht zu der Frage, ob die Verfahrensrechte in jeder Phase des Verfahrens effektiv gewahrt worden sind. In diesem Bericht wird auch berücksichtigt, ob den Beteiligten Gelegenheit gegeben wurde, sich zu allen in dem Beschlussentwurf behandelten Beschwerdepunkten zu äußern.
Der Abschlussbericht wird dem zuständigen Kommissionsmitglied, dem Generaldirektor für Wettbewerb, dem zuständigen Direktor und den anderen zuständigen Kommissionsdienststellen vorgelegt. Er wird den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und gemäß den Bestimmungen der Protokolle Nr. 23 und 24 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit der EFTA-Überwachungsbehörde übermittelt.
Der Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten über Anhörungen von Parteien, die entgegengesetzte Interessen vertreten, wird dem für die Handelspolitik…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 31. Dezember 2020 einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor,…
Jedem endgültigen Rechtsakt oder Vorschlag der Kommission fügt der Anhörungsbeauftragte einen Vermerk bei, in dem er angibt, ob und in welcher Weise er in dem…
Bis zum 25. April 2016 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage von Berichten der Mitgliedstaaten und anderer…
Der Bericht und etwaige begleitende Vorschläge werden dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.