PWMAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 PWMAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.