§ 1 FeinwAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
Der Ausbildungsberuf des Feinwerkmechanikers und der Feinwerkmechanikerin wird gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 16 der…
§ 1 FertigungsMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin
Der Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker und Fertigungsmechanikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 Nr. 4 IndMetAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin,
§ 1 GMAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin
Der Ausbildungsberuf des Gießereimechanikers und der Gießereimechanikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 Nr. 1 FleiAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin
gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32 der Anlage A der Handwerksordnung und