§ 28 IndMetAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Über das jeweilige Ausbildungsberufsbild, das in § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 1, § 19 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 beschrieben ist, hinaus kann die…
§ 28 IndElAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Über das jeweilige Ausbildungsberufsbild, das in § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 1, § 19 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 beschrieben ist, hinaus kann die…
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 PWMAusbVPrüfungsbereich Herstellen von Schneidwerkzeugen
Herstellen eines Messers oder Herstellen eines Maschinenmessers und
§ 9 MechatronikerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin
Über das in § 3 Absatz 2 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in einer oder mehreren der folgenden Zusatzqualifikationen vereinbart…
§ 17 Abs. 1 FintMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
Über das in § 4 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren vereinbart werden.