§ 42f Abs. 4 HwOGesetz zur Ordnung des Handwerks
Eine Abschlussbezeichnung, die in einer von der zuständigen obersten Landesbehörde bestätigten Fortbildungsprüfungsregelung enthalten ist, darf nur führen, wer…
§ 26 Abs. 1 Nr. 1 QFUVBestehen der Umschulungsprüfung; Gesamtnote
im Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ in beiden schriftlichen Situationsaufgaben – auch unter Berücksichtigung einer…
§ 1 Abs. 3 PrüVOFortkfmBfVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“…
§ 21 Abs. 2 QFUVForm der Umschulungsprüfung
Der Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“ nach § 12 Nummer 2 umfasst eine praktische Prüfung nach § 24.
§ 12 Nr. 2 QFUVGliederung der Umschulungsprüfung
„Fertigungsprüftechnik“.