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Die Umschulungsprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
„Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“,
„Fertigungsprüftechnik“.
Prüfmittelauswahl und Prüfplanung,
Die Umschulung gliedert sich in
„Prüf- und Messtechnik“ nach § 15.
Unterlagen zur Auswertung:
sich die Arbeitsaufgaben in ihrer Gesamtheit auf jeden Prüfungsbereich nach § 13 Absatz 2 mindestens einmal beziehen müssen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.