QFUV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 QFUVGliederung der UmschulungVerordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik · Abschnitt 2 § 3§ 5 Die Umschulung gliedert sich in1.einen Umschulungslehrgang nach § 5 und2.eine betriebliche Umschulungsphase nach § 6.